VDO Academy

D110 - Erstschulung §57b/d StVZO analoge und digitale Fahrtenschreiber

Location BBG Automotive GmbH
Hofheim/Wallau
Germany
Event 12.11.2019 - 15.11.2019
08:30 / 17:30
Closing date 01.10.2019
Days 4
Participants 6-12 6 Available
Language Deutsch
Price gross (incl. VAT) On request
Description

Schulungsziel:

In dieser Schulung erhalten Sie alle notwendigen Kenntnisse für die Durchführung einer qualifizierten Überprüfung der analogen und digitalen Fahrtenschreiberanlagen nach §57b StVZO.

Der erfolgreiche Schulungsbesuch berechtigt die Mitarbeiter einer nach §57b StVZO autorisierten Werkstatt, innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes von 3 Jahren die Fahrtenschreiberanlagen zu überprüfen und abzunehmen.

Schulungsinhalt:

Einführung in die europäischen und nationalen Vorschriften und Richtlinien über Lenk- und Ruheizeiten, die Einbaupflicht für Fahrtenschreiber sowie über die Durchführung der Prüfung nach §57b i.V.m. den Anlagen XVIII und XVIIIa (zu §57b Abs. 1) der StVZO.

Vermittlung der bei den Fahrtenschreibern eingesetzten Techniken die für die Durchführung der Prüfung von Bedeutung sind.

Unterweisung in die theoretische und praktische Durchführung einer Prüfung.

Unterweisung in die Einsetzung und Handhabung der bei der Prüfung verwendeten Prüfgeräte und in die zu beachtenden Besonderheiten.

Methode:

Vortrag und Praktikum wechseln sich ab. Die praktischen Übungen werden in Arbeitsgruppen an originalen Fahrtenschreiber (digitale Fahrtenschreiber mit Testschlüssel) durchgeführt.

Teilnehmerkreis:

Mitarbeiter einer nach §57b StVZO autorisierten Werkstatt, die zur Durchführung der Prüfungen vorgesehen sind.

Voraussetzungen:

Nachweis einer entsprechenden Vorbildung anhand eines Ausbildungsnachweises nach Nr. 2.4 der Anlage XVIIId (zu §57b Abs. 3 und 4) StVZO.

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit anhand des Führungszeugnisses und Auszug FAER nach Nr. 2.1 der Anlage XVIIId (zu §57b Abs. 3 und 4) StVZO.

Vor Schulungsbeginn erhalten die Teilnehmer ein Grundlagenwissen zum Selbststudium. Den Abschlusstest des Grundlagenwissens muss bei Schulungsbeginn vorgewiesen werden.

Schulungsziel:

In dieser Schulung erhalten Sie alle notwendigen Kenntnisse für die Durchführung einer qualifizierten Überprüfung der analogen und digitalen Fahrtenschreiberanlagen nach §57b StVZO.

Der erfolgreiche Schulungsbesuch berechtigt die Mitarbeiter einer nach §57b StVZO autorisierten Werkstatt, innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes von 3 Jahren die Fahrtenschreiberanlagen zu überprüfen und abzunehmen.

Schulungsinhalt:

Einführung in die europäischen und nationalen Vorschriften und Richtlinien über Lenk- und Ruheizeiten, die Einbaupflicht für Fahrtenschreiber sowie über die Durchführung der Prüfung nach §57b i.V.m. den Anlagen XVIII und XVIIIa (zu §57b Abs. 1) der StVZO.

Vermittlung der bei den Fahrtenschreibern eingesetzten Techniken die für die Durchführung der Prüfung von Bedeutung sind.

Unterweisung in die theoretische und praktische Durchführung einer Prüfung.

Unterweisung in die Einsetzung und Handhabung der bei der Prüfung verwendeten Prüfgeräte und in die zu beachtenden Besonderheiten.

Methode:

Vortrag und Praktikum wechseln sich ab. Die praktischen Übungen werden in Arbeitsgruppen an originalen Fahrtenschreiber (digitale Fahrtenschreiber mit Testschlüssel) durchgeführt.

Teilnehmerkreis:

Mitarbeiter einer nach §57b StVZO autorisierten Werkstatt, die zur Durchführung der Prüfungen vorgesehen sind.

Voraussetzungen:

Nachweis einer entsprechenden Vorbildung anhand eines Ausbildungsnachweises nach Nr. 2.4 der Anlage XVIIId (zu §57b Abs. 3 und 4) StVZO.

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit anhand des Führungszeugnis und Auszug FAER nach Nr. 2.1 der Anlage XVIIId (zu §57b Abs. 3 und 4) StVZO.

Vor Schulungsbeginn erhalten die Teilnehmer ein Grundlagenwissen zum Selbststudium. Den Abschlusstest des Grundlagenwissens muss bei Schulungsbeginn vorgewiesen werden.

Nachweis einer entsprechenden Vorbildung anhand eines Ausbildungsnachweises nach Nr. 2.4 der Anlage XVIIId (zu §57b Abs. 3 und 4) StVZO.

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit anhand des Führungszeugnis und Auszug FAER nach Nr. 2.1 der Anlage XVIIId (zu §57b Abs. 3 und 4) StVZO.

Vor Schulungsbeginn erhalten die Teilnehmer ein Grundlagenwissen zum Selbststudium. Den Abschlusstest des Grundlagenwissens muss bei Schulungsbeginn vorgewiesen werden.

im Original spätestens 3 Wochen vor dem Seminar bei uns einzureichen sind, damit ein zeitnahes Umsetzen der erlernten Theorie nach der Schulung gewährleistet ist.

  1. Ausbildungsnachweis durch Gesellen- oder Meisterbrief des Kfz. - Gewerbes oder ein Ingenieur-Studium
  2. Polizeiliches Führungszeugnis klein, am Wohnort Ihres Mitarbeiters zu beantragen
  3. Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER), Formular finden Sie auf der Seite vom Kraftfahrtbundesamt

Wir weisen darauf hin, dass ohne die geforderten Nachweise keine Urkunde ausgegeben und somit auch keine Prüfgenehmigung erteilt werden kann.

Genügend Parkplätze vorhanden!

Trainer

Holger Schönhaber

+49 6122 95893 13

Training center

BBG Automotive GmbH

Hessenstraße 18

65719 Hofheim/Wallau

Germany

http://www.bbg-automotive.de

+49 6122 95893 13