VDO Academy

D111 - Wiederholungsschulung §57b/d StVZO analoge und digitale Fahrtenschreiber

Location BBG Automotive GmbH
Hofheim/Wallau
Germany
Event 03.09.2018 - 04.09.2018
08:00 / 17:00
Closing date 02.09.2018
Days 2
Participants 6-12 7 Available
Language Deutsch
Price gross (incl. VAT) On request
Description

Schulungsziel:

In dieser Schulung erhalten Sie alle notwendigen Kenntnisse für die Durchführung einer qualifizierten Überprüfung der analogen und digitalen Fahrtenschreiberanalgen nach §57b StVZO.

Der erfolgreiche Schulungsbesuch berechtigt die Mitarbeiter einer nach §57b StVZO autorisierten Werkstatt, die bereits eine Erstschulung erfolgreich absolviert haben, für einen weiteren gesetzlich festgelegten Zeitraumes von 3 Jahren die Fahrtenschreiberanlagen entsprechend §57b StVZO zu überprüfen und abzunehmen.

Schulungsinhalt:

Änderungen der europäischen und nationalen Vorschriften und Richtlinien über Lenk- und Ruhezeiten, die Einbaupflicht für Fahrtenschreiber sowie über die Durchführung der Prüfung nach §57b i.V.m. den Anlagen XVIII und XVIIIa (zu §57b Abs. 1) der StVZO.

Veränderungen der bei den Fahrtenschreibern eingesetzten Techniken, die für die Durchführung der Prüfungen von Bedeutung sind.

Unterweisung in die theoretische und praktische Durchführung einer Prüfung.

Unterweisung in die Einsetzung und Handhabung der bei der Prüfung verwendeten Prüfgeräte und in die zu beachtenden Besonderheiten.

Methode:

Vortrag und Praktikum wechseln sich ab. Die praktischen Übungen werden in Arbeitsgruppen an originalen Fahrtenschreibern (digitale Fahrtenschreiber mit Testschlüssel) durchgeführt.

Teilnehmerkreis:

Mitarbeiter einer nach §57b StVZO autorisierten Werkstatt, die schon eine Erstschulung nach §57b StVZO erfolgreich absolviert haben und eine Fortbildungsschulung zur Verlängerung ihrer Prüfberechtigung benötigen.

Voraussetzungen:

Erstschulung §57b StVZO (V110 / D110)

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Gemäß den Anerkennungsrichtlinien muss Ihr Prüfpersonal alle drei Jahre einen Fortbildungslehrgang besuchen, um weiterhin die Überprüfungen nach §57b StVZO in Ihrem Betrieb durchführen zu dürfen.

Sollte es Ihrem Prüfpersonal nicht möglich sein an diesem Fortbildungslehrgang teilzunehmen, müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Berechtigung für §57b Überprüfungen nach Ablauf der gesetzlich genehmigten drei Jahre entfällt und ein neuer 4-tägiger Grundlehrgang nach §57b StVZO nötig ist.

Genügend Parkplätze vorhanden!

Trainer

Holger Schönhaber

+49 6122 95893 13

Training center

BBG Automotive GmbH

Hessenstraße 18

65719 Hofheim/Wallau

Germany

http://www.bbg-automotive.de

+49 6122 95893 13